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Weitere Fragen und Antworten (FAQ)
Wir
- sind die erste, 1996 gegründete Restwertbörse und Markführer für die Ermittlung von Restwerten von verunfallten Fahrzeugen mit wirtschaftlichem Totalschaden,
- sind der langjährige enge Partner der deutschen Kfz-Versicherungswirtschaft,
- sind eine deutsche Firma mit Sitz in Unterföhring bei München und internationalen Niederlassungen,
- sind Teil des amerikanischen SOLERA-Konzerns, dem weltweit führendem Anbeiter im Fahrzeug-Lebenszyklusmanagement,
- ermitteln täglich ca. 4.000 Restwerte für verunfallte Fahrzeuge mit wirtschaftlichem Totalschaden,
- betreiben auch eine Börse für den Verkauf von gebrauchten Flotten- und Leasingfahrzeugen.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden muss Sie die gegnerische Versicherung in die Lage versetzen, sich ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung und Zustand wie vor dem Unfall) anschaffen zu können. Hierzu ermittelt sie den sogenannten Wiederbeschaffungswert; diesen zahlt Sie Ihnen aber nicht komplett aus, sondern reduziert um das Angebot unseres Käufers, welches Sie ja von diesem erhalten können, so Sie sein Angebot annehmen. Beide Zahlungen (der gegnerischen Versicherung sowie unseres Käufers) entspricht dem Wiederbeschaffungswert, mit dem Sie sich dann ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen können – Sie erleiden also keinen Verlust.
- Nein, wir sind als Betreiber unserer Restwertbörse nur der Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer.
- Wir unterstützen Sie wenn nötig aber jederzeit gerne mit unserer deutschsprachigen Hotline oder per E-Mail.
Bei unseren Käufern handelt es sich um ca. 1.500 langjährige, erfahrene und zertifizierte Unfallfahrzeug-Experten auf dem Gebiet der Entsorgung, Teileverwertung, Reparatur und Export.
- Sie müssen das Angebot unseres Käufers nicht annehmen, bekommen dessen Kaufangebot aber auch nicht von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
- *** Bitte beachten Sie, das bei Annahme eines höheren Angebotes eines anderen Käufers die Differenz zum Angebot unseres Käufers an Ihre Versicherung gezahlt werden muss im Rahmen der Schadenminderungspflicht nach § 254 Bürgerliches Gesetzbuch(BGB)! ***
- Ja, da es sich um eine rechtlich bindende Kaufbestätigung handelt, für die nach §126 BGB keine Schriftform notwendig ist!
- Bei einem nachträglichen Rücktritt Ihrerseits steht es dem Käufer frei, ggf. Schadensersatzforderungen gegen Sie geltend zu machen für z.B. entgangene Gewinne, bereits organisierten Transport, bereits gekaufte Ersatzteile, etc.
Einen Kaufvertrag erhalten Sie i.d.R. vom Käufer, so Sie sich nicht mit ihm auf einen von Ihnen erstellten einigen.
- Das Geld bekommen Sie vom Käufer innerhalb von 2 Werktagen, bzgl. finanzierter Fahrzeuge siehe unter „Wie ist das Vorgehen bei einem finanzierten Fahrzeug?“.
- Art und Zeitraum der Bezahlung besprechen Sie bitte direkt mit dem Käufer. Bitte beachten Sie hierbei, dass die finale Entscheidung hierzu gemäß unserer AGB F7.8 immer bei Ihnen liegt.
- Bitte beachten Sie, das bei Barzahlungen ab 10.000 € das Geldwäschegesetz (GwG) zu beachten ist!
Nein, so an dem Fahrzeug nichts verändert wurde gegenüber dem Gutachten und seiner Bilder, und die Angebotsannahme innerhalb der Gebotsbindefrist lag.
- Die Abholung ist kostenfrei, so sich das Fahrzeug in dem im Gutachten und dessen Bildern beschriebenen Zustand und an dem dort genannten Standort befindet.
- Weitere Kosten entstehen Ihnen i.d.R. nicht; sollten Sie die Abmeldung vornehmen, würde das natürlich zu Ihren Lasten gehen,
Bis zum 7. Tag nach erfolgter Angebotsannahme zahlen Sie die Standkosten, danach der Käufer. Bei finanzierten Fahrzeugen beginnt die Frist ab Vorlage des Ablöseschreibens der finanzierenden Bank.
Dies liegt in Ihrem Interesse bzw. nach Absprache mit dem Käufer; bei ausländischen Käufern müssen Sie das Fahrzeug immer vor Abholung abmelden (siehe auch „Was muss ich bei einem ausländischen Käufer beachten?“)!
- Da es sich auch bei diesen um langjährige erfahrene und zertifizierte Kunden von AUTOonline handelt, gilt es hier nichts besonderes zu beachten.
- Sie sprechen in der Regel ausreichend Deutsch oder Englisch; sollten Sie trotzdem Unterstützung benötigen, so stehen wir Ihnen jederzeit zu unseren Geschäftszeiten zur Verfügung.
- *** Bitte melden Sie das Fahrzeug immer vor Abholung des Fahrzeugs ab, da ausländische Käufer i.d.R. kein Fahrzeug in Deutschland oder aus dem Ausland heraus abmelden können! ***
- Es muss ein vom Käufer und Anspruchsteller unterschriebener Kaufvertrags vorliegen.
- Der Anspruchsteller muss der finanzierenden Bank die Veräußerung des Fahrzeugs mitteilen à Weiterleitung des unterschriebenen Kaufvertrag mit allen notwendigen Daten des Käufers.
- Sollte eine Restschuld bestehen, die höher als der Kaufpreis ist, muss der Anspruchsteller erst die Differenz zeitnah an die finanzierende Bank zahlen.
- Die finanzierende Bank erstellt dann ein Ablöseschreiben, welches auf den Käufer ausgestellt ist und sendet es diesem zu.
- Danach erst überweist der Käufer den Kaufbetrag an die finanzierende Bank und informiert diese darüber.
- Die finanzierende Bank sendet bei Eingang des Kaufpreises alle notwendigen Fahrzeugdokumente an den Käufer.
Der Käufer ist nicht verpflichtet, einen Fahrzeugkredit im Namen des Anspruchstellers auszulösen, es gilt immer „Zur Angebotsannahme müssen alle relevanten Fahrzeugdokumente, Informationen und Ausstattung vorliegen, welche im Gutachten und seinen Bildern beschrieben wurden“
Alle nachfolgenden Schritte erfolgen nahezu automatisch per E-Mail; eine weitere Verarbeitung per Post oder Fax ist deswegen nicht möglich.
- Da der gesamte Angebotsannahmeprozess weitesgehend automatisch abläuft, würde eine Nachreichung dieser Informationen ein manuelles Eingreifen unsererseits erfordern, welches die Abwicklung verzögern könnte. Auch drucken wir diese Informationen bereits auf dem Kaufvertrag, welches wir dem Käufer zur Verfügung stellen, damit dies nicht manuelle eingetragen werden muss, was ggf. zu Schreibfehler führen kann.
- Diese Informationen stehen dem Käufer nur für diesen Kaufvorgang zur Verfügung, eine weitere Nutzung ist nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO nicht zulässig.
- Wir senden Ihnen eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse.
- Wir prüfen Ihre Eingaben und leiten Ihre Angebotsannahme unverzüglich an den Käufer des Fahrzeugs weiter; gleichzeitig erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontaktdaten des Käufers.
- Der Käufer wird sich i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen und alle Details zur Bezahlung und Abholung besprechen. Es steht Ihnen aber frei, Ihn jederzeit selbst zu kontaktieren.
In diesem Fall, auch bei nur einem Tag Verspätung, liegt es im Ermessen des Käufers, das Angebot abzulehnen oder Ihnen ggf. ein niedrigeres Angebot zu machen.
Nein, da der Käufer sein Angebot aufgrund der Angaben und Bilder des Gutachten gemacht hat.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den zuständigen Gutachter bzw. die regulierende Versicherung.
Bitte sprechen Sie dies direkt und ausschließlich mit dem Käufer ab.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Bitte kontaktieren Sie deutsche Kundenbetreuung unter 030 20 969 1900 (an Werktagen von 08.00 - 17.00Uhr) bzw. kundenbetreuung@ax-ao.de